kirchliche Gerichtsbarkeit
- kirchliche Gerichtsbarkeit
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Das
evangelische Kirchenrecht kennt gegenüber den Gemeindegliedern und Gemeinden keine kirchliche Gerichtsbarkeit, jedoch sehen die kirchlichen Grund- und Lebensordnungen Möglichkeiten der
Kirchenzucht oder des Vorgehens auf dem Verwaltungswege vor. Für Lehrzucht- oder Disziplinarmaßnahmen sind bei der EKD und der EKU Disziplinarkammern und -höfe zuständig, bei der VELKD ein Senat für Lehrfragen und für innerkirchliche Streitfragen der Schiedsgerichtshof der EKD.
Universal-Lexikon.
2012.
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